Thesen

These 1 - Blitzlicht auf die Gegenwart
Süchtige befinden sich in einer Situation, in der
ihre soziale und berufliche Qualifikation meist sehr gering ist, weil sie früh aus schulischen und beruflichen Bildungsgängen ausgestiegen sind und daher nur rudimentär entwickelte Normen und Wertvorstellungen verinnerlicht haben,
sie stark belastet sind von physischen und psychischen Problemen und ihre sozialen Beziehungen (Partnerschaft, Elternhaus, Wohnung,
stabilisierende Freundeskreise) äußerst labil bzw. zerbrochen sind,
sie häufig straffällig geworden sind und demzufolge unter Straßen- , Haft- oder Heimbedingungen leben,
die Ausstiegsmotivation aus diesen ausweglos erscheinenden Bedingungen häufig sehr gering ist und sich oft erst auf äußeren Druck hin entwickelt.


These 2  - Drogenpolitik und Hilfesystem überfordert ??
Suchtpolitik und Teile der Suchtkrankenhilfe scheinen vor diesem Phänomen der Suchtausbreitung zu resignieren, denn
die Schwerpunkte der “neuen Drogenpolitik” der letzten Jahre lagen auf dem Ausbau der Suchtbegleitungsprogramme für sogenannte Schwerstabhängige und damit auf nur kurzfristig wirkenden gesundheits- und ordnungspolitischen Maßnahmen zur “harm reduction” (Spritzentausch, Fixerstuben, Obdachlosenunterkünfte, Heroinvergabeprogramm)
Substitution wurde gießkannenartig erweitert und oft auch Süchtigen geboten, die die Indikation zur Ersatzstoffvergabe gar nicht erfüllten, wobei durch die Vernachlässigung der psychosozialen und psychotherapeutischen Begleitbetreuung wegen fehlender Kostenübernahme und unzureichender Kontrolle die Chance des Ausstiegs aus der Sucht völlig aus den Augen verloren wurde.
Politik und Suchthilfe begeben sich auf diese Weise dem Abhängigen gegenüber in eine Co-Abhängigkeit, indem sie Sucht ertragbar machen und damit fördern. Sie bekämpfen zwar die destruktiven Konsequenzen der Sucht (wie Verwahrlosung, Obdachlosigkeit, Krankheit, Kriminalität), nehmen aber gleichzeitig dem süchtigen Menschen die Verantwortung, sich ernsthaft mit seinem süchtigen Verhalten auseinanderzusetzen und zerstören auf subtile Weise den letzten Rest an Selbstwertgefühl und den Mut, einen Ausstieg zu wagen.

These 3 - Forderung zur Neuakzentuierung - Suchthilfe ist Lebenshilfe
Es ist an der Zeit, dass die Suchthilfe sich auf ihren originären Auftrag besinnt, nämlich Hilfe zu leisten auf dem Weg zur Nüchternheit und zu einem selbstbestimmten und selbstverantworteten Leben.
Jedem Süchtigen, der den Wunsch nach Neuorientierung äußert, muss unmittelbar und unbürokratisch Hilfe geleistet werden. Körperliche Drogen- und Alkoholentzüge müssen schwellenlos zur Verfügung stehen. Substitution ist auf die Ausstiegsphase zu begrenzen und darf nicht zu Suchterhaltungsprogrammen verkommen. Die Ausrichtung auf Abstinenzprogramme ist wesentlicher Bestandteil der Hilfe und daher unerlässlich.
Suchtmittelfreiheit ist aber nicht das Endziel der Hilfe, sondern die Voraussetzung für eine weitere persönliche Entwicklung. Daher ist schon in dieser Ausstiegsphase mit dem Süchtigen eine zukunftsorientierte Lebensperspektive zu entwickeln, die die beschriebenen Defizite berücksichtigt, aber auch an die vorhandenen Ressourcen des Betroffenen anknüpft und ihm damit den Mut gibt, dass er dieses Ziel schaffen kann.
Wer Zukunft will, braucht eine nachhaltige soziale Integration, das bedeutet vor allem Arbeit, Ausbildung, Berufsperspektiven. Arbeit ist ein grundlegender Bestandteil des Lebens und festigt das Selbstbewusstsein des Menschen. Daher müssen sehr frühzeitig im Rehabilitationsprozess Arbeitserprobungen in Form von Praktika in geeigneten, mit den Suchthilfeeinrichtungen kooperierenden, Beschäftigungsprojekten stattfinden.
Die Nachsorge ist im Kontext der Suchthilfe der wichtigste Baustein, um Rückfälle in süchtiges Verhalten zu verhindern. Nur eine breitgefächerte Palette an arbeitsfördernden, qualifizierenden, berufsbildenden Angeboten bietet dem ehemals Süchtigen eine passgenaue, individuelle Chance zur sozialen Integration. Dafür sind alle im Bundessozialhilfegesetz und der Arbeitslosenhilfe vorgesehenen Möglichkeiten zu nutzen und eine enge Kooperation mit dem 1. Arbeitsmarkt anzustreben. Die Politik ist hier gefordert, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und zentrale Clearingstellen einzurichten, die alle Nachsorgeeinrichtungen mit ihren speziellen Angeboten erfasst und sowohl untereinander wie auch mit den Trägern der Suchthilfe vernetzt.
Neben der beruflichen Integration sind die Hilfen für ein befriedigendes Wohnumfeld und eine sinnvolle Freizeitgestaltung in den Lebenshilfeplan einzubeziehen. Einzelne “Ehemalige” benötigen einen längerfristigen oder dauerhaften Rahmen, um nüchtern leben zu können. Andere entwickeln bald einen eigenen Lebensplan und befassen sich mit dessen Umsetzung und suchen vielleicht die Anbindung an eine Selbsthilfegruppe.
Wichtig ist für alle Ehemaligen der Aufbau von neuen drogenfreien Beziehungen, die vorsichtige Aussöhnung mit der Herkunftsfamilie, um die eigenen Wurzeln zu erkennen und bei Tragfähigkeit in die Zukunft mit einzubeziehen.

Fazit
Arbeit, Wohnung, Freizeitgestaltung, Beziehungsfähigkeit sind die Grundlagen für ein gelingendes, sinnerfülltes Leben. Wer ein klares Bild für seine Zukunft hat und auf diesem Wege Unterstützung findet, dem fließen Kraft und Energie zu, um ein abstinentes Leben mit all seinen Schwierigkeiten, Höhen und Tiefen in eigener sozialer Verantwortung zu bewältigen.
 

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