Heroinvergabe: Zahlreiche Experten bezweifeln Wirksamkeit der Studie

17. Februar 2007

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Anlässlich der Forderung von
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Behandlung
Schwerstabhängiger mit Heroin fortzuführen, erklärt die
Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die Mehrheit der Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
spricht sich gegen die weitere Vergabe von Heroin an
Schwerstabhängige aus. Heroin darf derzeit nur noch an die im
Modellprojekt befindlichen Patienten verabreichet werden. Eine
Heroinsubstitution darüber hinaus wird es nicht geben. Dies hat gute
Gründe.

Die Substitutionsbehandlung ist in Deutschland im internationalen
Vergleich heute schon besonders gut entwickelt. Von den 130.000
Heroinabhängigen befinden sich 60.000 in Behandlung, 90 Prozent davon
in der Substitutionsbehandlung.

Eine Vielzahl von Fachleuten hinterfragt die Studienergebnisse
kritisch und hat Zweifel an der Wirksamkeit der Heroinvergabe.  So
kommt Prof. Schulenburg in der gesundheitsökonomischen
Begleitforschung zur Heroinstudie zu dem Ergebnis, dass die
Methadonbehandlung der heroingestützten Behandlung deutlich überlegen
ist, wenn man nur die Patienten betrachtet, die die Behandlung
vollständig beendet haben.

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist für die Union die
abstinenzorientierte Entwöhnung.
Laut Prof. Täschner von der Universitätsklinik Tübingen nehmen jedoch
nur 6% der Heroinpatienten eine Abstinenzbehandlung auf.
Der Konsum von Heroin ist seit mehreren Jahren stark rückläufig. Ein
Großteil der Süchtigen ist gut versorgt. Es stellt sich deshalb die
Frage, ob es richtig ist, ein weiteres kostspieliges und aufwendiges
Verfahren einzuführen, wenn auf der anderen Seite die wachsende
Gruppe der Konsumenten von Party- und Designerdrogen steht. Für diese
Menschen stehen kaum Präventionsmaßnahmen und noch weniger
Therapieangebote zur Verfügung.

Es ist unbestritten, dass die Kosten für die Heroinbehandlung die
der Methadonbehandlung um das drei- bis vierfache übersteigen. Wenn
wir derzeit durch die Gesundheitsreform die Kosten in den Griff
bekommen wollen, können wir den Versicherten nicht zusätzliche Lasten
über die Heroinsubstitution aufbürden.

Die Kosten-Nutzwert-Analyse fällt laut Begleitstudie zu Gunsten
der Methadontherapie aus. Die methadongestützte Behandlung ist danach
der heroingestützten deutlich überlegen, wenn nur das
Kosten-Nutzwert-Verhältnis derjenigen Studienteilnehmer betrachtet
wird, die die jeweilige Behandlung vollständig beendeten.

Der von den Fraktionsvorsitzenden getroffene Beschluss ist
richtig. Im Rahmen begrenzter Mittel sollte die bestmögliche
Behandlung für eine möglichst große Zahl von Betroffenen zur
Verfügung gestellt werden. Mit zusätzlichen Mitteln kann derzeit am
ehesten im Rahmen der Ausweitung der ambulanten Methadonsubstitution
der Zustand einer größtmöglichen Anzahl Betroffener verbessert
werden.

 

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